Etwas mehr Klarheit bei dem Stromkosten - aber Vieles bei Nebenkosten noch offen (2008-11-21)
Endlich etwas mehr Informationen: die "Beleuchtungskosten" sind auch die Stromkosten für den Fahrstuhl - so die Auskunft der GAGFAH, und es ist zu fragen, ob nicht auch noch andere Stromkosten enthalten sind: sonstige "haustechnische Anlagen", z. B. die Versorgung der Belüftungsanlagen, des Wassertransports (in höheren Gebäuden muss das Wasser mit zusätzlichem Druck nach oben befördert werden), usw.
Immerhin: mit dieser Information werden die Fahrstuhlkosten wesentlich höher und liegen etwa 63% (!) über dem Bundesdurchschnitt. Weitere Klärungsbedarf besteht.
Aber: was ist mit Räumen, die die GAGFAH für Verwaltungszwecke nutzt? In der Alteburger Str. 298 ist im Keller das Lager der Installateure für den ganzen Wohnpark: wo kommt dort der Strom her? Und was ist mit der Hausreinigung, Straßenreinigung, Müll: auch davon profitieren die Nutzer dieser Räume - oder tragen sie zum Reinigungsbedarf nicht bei? Verursachen sie Wasserverbrauch?
Wenn also Räume für Verwaltungszwecke genutzt werden, müssen entsprechende Anteile der Betriebskosten in Rechnung gestellt, die Betriebskosten entsprechend diesem Anteil umgelegt und nicht allein von den Mietern des entsprechenden Hauses getragen werden.
Weiter offen: "Hausmeisterkosten": der Verteilungsmaßstab ist nicht nachvollziehbar, 52% tragen die Mieter, die aber von der Tätigkeit kaum etwas haben: die Hausmeister sind ganz überwiegend in Sachen Verwaltung unterwegs: Vermietung / Mieterwechsel, Instandhaltung der Anlage (dies ist Verwaltungsaufgabe und geht nicht zu Lasten der Mieter!). Denn Hausreinigung geht ja gesondert, und dann wird auch noch das "Müllmanagement" extra berechnet: das ist doch klassische Hausmeisteraufgabe? Was bleibt also noch an Tätigkeiten, deren Kosten auf die Mieter umgelegt werden können?
Auch bei den "kalten" Nebenkosten gibt es also noch einigen Klärungsbedarf.
Betriebskosten Alteburger Str. 298 im Vergleich mit den Durchschnittswerten
veröffentlicht vom Deutschen Mieterbund (Nachweise auf der Website des Kölner Mietervereins)
Einspruch gegen Nebenkostenabrechnungen! (2008-10-31)
Frist für den Einspruch gegen die Nebenkostenabrechnung 2006 läuft bald ab - Einspruch gegen die neue Abrechnung 2007 gleich mit einlegen!
Der Einspruch ist kostenlos und bedarf keiner besonderen Begründung. Wenn Sie eine Begründung geben wollen, könnten Sie auf nicht nachvollziehbare Kosten für die Beleuchtung verweisen.
Der Einspruch sollte schriftlich eingelegt werden, auch ein Fax ist möglich:
0201-7294-250 oder 37 95 46 151 (Kundencenter Rheinland), für Letzteres besteht auch die Möglichkeit es per E-Mail zu schicken: wohnen.rheinland1@gagfah.de.
Bitten Sie um eine Bestätigung oder lassen Sie sich den Einspruch im Büro in der Krohstraße bestätigen.
Worum geht es? Für jedes Jahr mindestens um 1 € pro m² Beleuchtungskosten, das macht mindestens 100 bis 300 € - je nach Wohnungsgröße - für die beiden Jahresabrechnungen 2006 und 2007: siehe "1,50
€ pro m² und Jahr zu viel gezahlt?"
An den zu hohen Nebenkosten orientiert sich auch die Vorauszahlung, die Sie jeden Monat leisten. Auch sie sind entsprechend zu hoch! Und die Abrechnung der "warmen" Nebenkosten droht ja erst noch!
Gesetzestexte zu Nebenkosten
Einspruch gegen die Betriebskostenabrechnung
2005: vor Weihnachten erheben, sonst verfällt
der Anspruch! Entsprechend verwendbar für 2006.
Gesucht: Daten
zu Nebenkosten (2007-10-20)
Hausmeister- und Beleuchtungskosten sind mit
einiger Wahrscheinlichkeit zu hoch berechnet (siehe
unten). Um dies aber besser beurteilen zu können,
werden Vergleichsdaten aus verschiedenen Häusern benötigt.
Wer kann noch weitere Daten liefern: Gesamtkosten Hausmeister
und Beleuchtung und Quadratmeterzahl. Bitte an krems(at)olev.de
senden. Die Zwischenergebnisse können Sie hier
einsehen und damit auch kontrollieren, ob für Ihr Haus
schon Daten vorliegen - und ob sie stimmen.
Zwischenstand
der Erhebung (pdf-Datei) (als Excel-Datei)
Nebenkosten: 250.000 €
zu viel? (2007-11-25)
Immer noch offen: eine einwandfreie und nachprüfbare
Abrechnung der Nebenkosten 2005. Die Stromkosten für
Alteburger Str. 298 sind dreimal so hoch wie der Betriebskostenspiegel
des Mietervereins ermittelt hat. Pro Tag sollen "Kosten
der Beleuchtung" von 10 Euro - für ein einziges
Haus - anfallen. Dann müssten Tag und Nacht etwa 40 Birnen
zu 60 Watt brennen - kaum vorstellbar. Kosten der Leuchtmittel
dürfen nicht berechnet werden: sie sind Sache des Vermieters!
Nur die Stromkosten sind umlagefähig. - Auf meine entsprechenden
Hinweise und Bitten um Klärung hat die Gagfah seit neun
(!) Monaten nicht inhaltlich geantwortet und auch keine Einsicht
in die Unterlagen gewährt - mehrere weitere Nachfragen
lösten gar keine Antwort aus!
Beleuchtungskosten: pro m² 1,20 € zu viel
Für jeden Mieter bedeutet das: er hat 2005 pro
m² 1,20 € zu viel für die Beleuchtung gezahlt,
nämlich 1,80 € statt 0,60 € - und jedes weitere
Jahr danach ebenfalls - und weiter so durch eine zu hohe Vorauszahlung.
Und dass die Hausmeister überwiegend in Sachen Verwaltung
unterwegs sind, dürfte ebenfalls unstreitig sein: gerichtlich
ist geklärt, dass damit die Hausmeisterkosten nicht voll
umgelegt werden dürfen, denn Verwaltung (dazu gehört
z. B. Neuvermietung, Mieterwechsel, Sorge für Instandhaltung
und Pflege) ist vom Vermieter zu tragen. Das ist im übrigen
alles ziemlich klar und eindeutig und auch für die Gagfah
verbindlich in der Betriebskostenverordnung geregelt.
Die halben Hausmeisterkosten zu viel gezahlt: pro Jahr und
m² nochmal etwa 0,35 €. 
Insgesamt: pro m² und Jahr 1,50 € zu viel
Zusammen haben die Mieter im Wohnpark damit pro Jahr und m²
1,50 € zu viel an Nebenkosten gezahlt: 2004, 2005, 2006,
2007, und zahlen monatlich entsprechend zu viel an Vorauszahlungen.
Für eine durchschnittliche Wohnung im Wohnpark mit 75
m² Wohnfläche macht das alles in allem etwa 400
Euro zu viel Nebenkosten!
Der Vorteil der Gagfah: bisher etwa
250.000 Euro, die sie zu viel von den Mietern verlangt und
erhalten hat - pro Jahr jeweils etwa 80.000 Euro!
Sollen wir das weiter dulden?
So können Sie ausrechnen,
was Sie zu viel zahlen:
Multiplizieren Sie die Zahl von Quadratmetern Ihrer
Wohnung mit 1,5, das ergibt den Jahresbetrag, den Sie zu viel
zahlen - es sei denn, Ihre Abrechnung würde andere Werte
ausweisen, als für die Wohnungen Alteburger Str. 298
- und das können Sie leicht überprüfen: dividieren
Sie die Stromkosten durch die angegebene Zahl von Quadratmetern,
dann erhalten Sie den Jahresbetrag: er sollte nicht höher
als 0,60 € liegen.
Nebenkosten:
| Informationen und Diskussionen
für Mieterinnen und Mieter des Wohnparks Bayenthal:
|
|